Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Mit staatlicher Hilfe zu Ihrem Recht

In Deutschland gibt es zwei Arten von staatlicher Hilfe, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Dabei handelt es sich um Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Um sie zu bekommen sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Wir sagen Ihnen, wie Sie an die Staatshilfe kommen und beantworten Ihre Fragen dazu auch gerne persönlich.


Wer erhält Beratungshilfe?

Beratungshilfe bezieht sich auf die außergerichtliche Vertretung. Viele Probleme können wir als Rechtsanwälte regeln, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Damit Sie sich in diesen Angelegenheiten beraten lassen können, gibt es die Beratungshilfe. Sie steht jedem zu, der auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, selbst einen Anwalt zu bezahlen. Dabei muss persönliches Vermögen nur dann verwendet werden, wenn dies zumutbar ist. Die Idee dahinter ist, dass niemand in die Situation kommen soll sein Haus zu verkaufen, um sein Recht durchzusetzen. Alternativen zur Beratungshilfe, wie z.B. eine Rechtsschutzversicherung, sind vorrangig einzusetzen.


Was muss ich tun um Beratungshilfe zu erhalten?

Der erste Schritt ist ein Antrag, der beim örtlichen Amtsgericht gestellt wird. Das entsprechende Formular finden sie hier: Antrag auf Beratungshilfe. Dazu gibt es auch ein Informationsblatt, wie das Formular auszufüllen ist: Hinweise für den Antrag auf Beratungshilfe. Wenn Sie den Antrag gestellt haben, prüft ein Rechtspfleger Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse anhand Ihrer Angaben und stellt anschließend einen Beratungshilfeschein aus. Mit diesem Beratungshilfeschein übernimmt jeder unserer Anwälte die außergerichtliche Vertretung für Sie. In ganz dringenden Fällen gibt es auch die Möglichkeit zuerst in unserer Kanzlei vorbeizukommen, um z.B. zu verhindern, dass Fristen versäumt werden. Das Notwendigste kann dann von uns bereits veranlasst werden. Vor einer umfassenden Vertretung ist aber auf jeden Fall der Beratungshilfeschein zu beantragen.


Entstehen mir weitere Kosten?

Die Ausstellung des Beratungshilfescheins beim Amtsgericht kostet Sie nichts. Allerdings sieht das Gesetz eine Eigenleistung in Höhe von €10 vor. Diese sind Teil des Anwaltshonorars und müssen von Ihnen in der Kanzlei bezahlt werden. Der Rest der anfallenden Anwaltsgebühren ist durch den Beratungshilfeschein abgedeckt. Unser Honorar erhalten wir dann bis auf die €10 vom Amtsgericht.


Was ist die Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe ergänzt die Beratungshilfe und bezieht sich auf die Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen. Sie deckt sowohl das Honorar des eigenen Anwalts, als auch die eigentlichen Gerichtskosten ab. Allerdings sind dabei die Kosten des gegnerischen Anwalts nicht eingeschlossen. Sollte man also den Prozess verlieren und zur Zahlung der gegnerischen Anwaltskosten verurteilt werden, sind diese Kosten selbst zu tragen. Die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe sind entsprechende finanzielle Verhältnisse, keine Mutwilligkeit (also kein völlig sinnloser Prozess) und eine realistische Aussicht auf Erfolg. Alle drei Punkte werden vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe vom Gericht geprüft. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier: Antrag auf Prozesskostenhilfe. Passend dazu gibt es ausführliche Ausfühllhinweise: Informationen zu dem Antrag auf Prozesskostenhilfe. Diesen Antrag reichen wir dann für Sie bei Gericht ein.


Wird der Prozess immer komplett bezahlt oder muss ich mit eigenen Kosten rechnen?

Welcher Teil der Kosten vom Staat übernommen wird, hängt bei der Prozesskostenhilfe von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Nur wer ein sogenanntes "einzusetzendes Einkommen" von unter €15 hat wird zu 100% von den Kosten befreit. Sollten Sie über ein höheres "einzusetzendes Einkommen" verfügen, gibt es eine Staffelberechnung um zu ermitteln, welcher Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen ist. Falls für Sie Kosten anfallen sollten, haben Sie das Recht auf eine Ratenzahlung.


Wo finde ich weitere Informationen zur Beratung- und Prozesskostenhilfe?

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Ausführliche Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die Prozesskostenhilfe hat im Familienrecht übrigens einen anderen Namen. Hier wird sie Verfahrenskostenhilfe genannt. Die Beratungshilfe wird in Deutschland durch das entsprechende Gesetz geregelt. Den kompletten Gesetzestext finden Sie hier: Beratungshilfegesetz (BerHG).


Wir beraten Sie kompetent

Der Schritt, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten oder sich daran zu beteiligen, sollte im Zweifel immer vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Auf jeden Fall halten wir die Antragsformulare für die Prozesskostenhilfe auch in unserer Kanzlei für Sie bereit und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Rufen Sie uns an: 07221-992900