Radarfalle – geblitzt? Wir können Ihnen helfen!

Verkehrsrecht - Anwalt in BAD und RA

Geblitzt werden ist schnell passiert

Fast jeder Autofahrer hat wohl irgendwann einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Man ist einen Moment abgelenkt, denkt an ein aktuelles Problem oder konzentriert sich kurz auf Mitfahrer, schon ist die Tachonadel über der erlaubten Geschwindigkeit. Pech, wenn man in diesem Moment in eine Radarfalle fährt und geblitzt wird.

Nur ein paar km/h zu schnell

Im Normalfall werden Sie nicht angehalten, wenn Sie in einer Radarfalle geblitzt wurden. Statt dessen erhalten Sie einige Zeit später einen Bußgeldbescheid bzw. einen Verwarnungsbogen von der Behörde.

Falls Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h überschritten haben, ist die Angelegenheit leicht zu bereinigen. Sie werden nur verwarnt und müssen maximal ein Bußgeld von € 35 zahlen. Auch Punkte drohen in diesen Fällen nicht. Sie erledigen die Sache einfach durch Zahlung des Bußgelds. Da keine erheblichen Konsequenzen zu befürchten sind (z. B. Fahrverbot oder Punkte) empfehlen wir in den meisten Fällen das Bußgeld zu zahlen. Sollten Sie aber der Meinung sein, dass Ihnen zu Unrecht ein Vorwurf gemacht worden ist, können Sie gegen die Verwarnung vorgehen. Wir unterstützen Sie gerne in dem Verfahren.

Oder waren Sie "blitzschnell"?

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie bei höheren Geschwindigkeiten geblitzt wurden. Oft werden hier hohe Bußgelder verhängt und Punkte in Flensburg eingetragen. Unter Umständen droht sogar ein Fahrverbot. In diesen Fällen erhält der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen. Ein Bußgeld wird jedoch nicht genannt und eine einfache Zahlung zur Erledigung des Verfahrens ist nicht möglich.

Sie sind nicht verpflichtet in dem Anhörungsbogen irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Allerdings müssen Sie die Informationen zu Ihren persönlichen Daten (z. B. Namen, Adresse, Geburtsdatum) korrigieren, falls diese fehlerhaft eingetragen sind. Tun Sie dies nicht, droht ein weiteres Bußgeldverfahren.

Machen Sie keine weiteren Angaben zur Sache, erhalten Sie entweder einen Bußgeldbescheid oder das Verfahren wird eingestellt. Dies könnte z. B. passieren, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Für den letzteren Fall droht unter Umständen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Behörde. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist dies der späteste Zeitpunkt zur Beauftragung eins Anwalts. Für jeden Fall gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Nie!

Am besten beauftragen Sie so früh wie möglich einen Verteidiger, um Ihre Chancen im Ermittlungsverfahren zu erhöhen. In vielen Fällen kann das Verfahren unter Mitwirkung eines Anwalts eingestellt werden.

 

Welche Chancen habe ich?

Es existieren eine ganze Anzahl von Möglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, wenn man geblitzt wurde. Zu prüfen sind z. B. richtiger Aufbau der Radarfalle und des Blitzgerätes, ob das Gerät korrekt bedient und das Messprotokoll richtig ausgefüllt wurde. Falls Sie als Halter nicht selber gefahren sind, kann man diskutieren, ob eine Mitwirkungspflicht besteht, den Fahrer zu ermitteln. Dabei ist so vorzugehen, dass eine Fahrtenbuchauflage vermieden wird. Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren auch immer die Verjährung der Bußgeldsache im Auge behalten, da die Fristen bis zum Erlass eines Bußgeldbescheids sehr kurz sind. In manchen Fällen werden von den Behörden sogar Verfahrensfehler begangen.

Es gibt also eine ganze Anzahl von Ansatzpunkten, die auch häufig zur Einstellung des Verfahrens führen. Allerdings kann diese Möglichkeiten nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für Sie prüfen. Dies liegt unter anderem daran, dass nur ein Anwalt Akteneinsicht von der Behörde erhält.

 

Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Grundsätzlich muss man abwägen, ob man die Kosten eines Verfahrens auf sich nehmen will oder mit den Konsequenzen des Bußgeldbescheids leben kann. Häufig wird ein Fahrverbot angeordnet, das weitreichende und manchmal existenzbedrohende Folgen für den Betroffenen hat. Hier lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts immer.

Falls eine Rechtsschutzversicherung für Sie die Kosten übernimmt, kann man die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ebenfalls vorbehaltlos empfehlen. In diesem Fall können Sie meist ohne Kostenbelastung (bis auf die geringe Selbstbeteiligung) alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Durch unser Angebot einer Erstberatung für €20 gehen Sie auch in allen anderen Fällen kein finanzielles Risiko ein. Gerne zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten und Chancen auf. Unsere Spezialisten für dieses Gebiet informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Optionen und die damit verbundenen Kosten. So können Sie eine gute Entscheidung treffen.

Sollten Sie nach der Erstberatung zu dem Entschluss kommen, dass Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren möchten, entstehen Ihnen keine weiteren Anwaltskosten. Im anderen Fall werden unsere spezialisierten Anwälte alle gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.


 

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