Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung lässt Sie ruhig schlafen
Leider passiert es täglich, dass Menschen ohne eigenes Verschulden in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ein Verkehrsunfall ist dafür das beste Beispiel. Die Kosten für ein Verfahren, vielleicht sogar über mehrere Instanzen, sollte man nicht unterschätzen. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher grundsätzlich eine gute Sache. Sie ermöglicht es Ihnen in vielen Streitfragen Ihre Rechte prüfen zu lassen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen, ohne sich um die Kosten zu sorgen. Wenn Sie bisher noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen, sich einige der zahlreichen Tests im Internet anzusehen oder sich bei der Stiftung Warentest zu informieren.
Evtl. haben Sie auch schon eine Rechtsschutzversicherung für bestimmte Bereiche. So sind z. B. in Kfz-Versicherungsverträgen oder bei Automobilclubs oft schon Rechtsschutzversicherungen enthalten, die Verkehrsrechtsschutz abdecken. Es lohnt sich die entsprechenden Unterlagen zu überprüfen.
Darauf müssen Sie achten
Nicht alle Kosten in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit werden von der Versicherung automatisch übernommen. Wie so oft gibt es eine Menge "Kleingedrucktes". Die häufigsten Ausschlussgründe für eine Kostenerstattung sind:
- Risikobereich
Eine Rechtsschutzversicherung deckt meistens nur bestimmte Lebensbereiche ab, wie z.B. Straßenverkehr oder Beruf. Wenn das Rechtsgebiet Ihres aktuellen Falls durch Ihren Tarif gedeckt ist, stellen wir für Sie eine konkrete Deckungsanfrage. Hier schildern wir die rechtliche Situation und fordern die Versicherung auf, eine Kostenübernahme für den anliegenden Fall zuzusagen. - Vorsatz
Es gibt Ausnahmen, die von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt werden, auch wenn das entsprechende Rechtsgebiet bei der Versicherung gebucht wurde. Hierzu zählt z.B. häufig der Vorsatz. - Wartezeit
Die meisten Versicherungen übernehmen Kosten erst drei Monate nach Abschluss des Vertrages. - Scheidung- und Familienrechtsstreit
Dieser Bereich ist bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen. Allerdings können Sie sich durch unser umfangreiches Infopaket Scheidung bestens informieren. - Wechsel des Anwalts
Wenn Sie innerhalb eines Verfahrens den Anwalt wechseln, kann es sein, dass die Versicherung die Kosten des zweiten Anwalts nicht übernimmt. - Aussichtslosigkeit des Rechtsstreits
Manchmal unterscheiden sich deutsche Rechtsprechung und persönlich gefühltes Recht stark voneinander. Wenn Sie einen Rechtsstreit führen wollen, der nur eine sehr geringe Aussicht auf Erfolg hat, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten wahrscheinlich nicht. - Regionale Eingrenzung
Die meisten Versicherungen gewähren Rechtsschutz nur in bestimmten Ländern. Andere Länder sind nur dann abgedeckt, wenn es sich bei dem Aufenthalt um eine kurze Urlaubsreise handelt. Evtl. sind bestimmte Länder in Ihrem Vertrag auch ganz ausgeschlossen. - Vorbeugende Beratung
Mancher Rechtsstreit kann vermieden werden, wenn man sich vor einem Rechtsgeschäft, wie z.B. dem Abschluss eines Kaufvertrages, rechtlich beraten lässt. Leider übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine solche oft sinnvolle Beratung normalerweise nicht.
Thema Selbstbeteiligung
Meistens lohnt es sich nicht eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Die Mehrkosten sind nicht selten genauso hoch, wie die Selbstbeteiligung. Daher findet sich in vielen Verträgen eine Selbstbeteiligung in Höhe von €100 - €150. Falls Sie nicht sicher sind, ob in Ihrem Fall eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, prüfen wir gerne Ihre Versicherungsbedingungen für Sie oder fragen im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung an.



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