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Professionelle Vertretung

Verkehrsstrafrecht

Unter das Verkehrsstrafrecht fallen alle schwerwiegenden Verkehrsverstöße, die über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen. Üblicherweise kommt es in diesen Fällen zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt. Einer Verkehrsstraftat kann man sich sehr schnell schuldig machen, wenn man die entsprechenden Vorschriften nicht genauestens beachtet. Zuviel Alkohol, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder unterlassene Hilfeleistung sind nur einige Beispiele für Straftatbestände, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. In diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwaltes, damit die Konsequenzen nicht zu dramatisch ausfallen oder das Verfahren evtl. ganz eingestellt wird.

Rechtsanwalt Daniel Sprafke arbeitet professionell auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts und vertritt Sie kompetent bei Anschuldigungen wie z. B. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und fahrlässigen Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr.

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