Unterhalt für Ehegatten und Kinder

Kinder- und Ehegattenunterhalt

Unterhalt - wir beraten Sie richtig!

Rechtsanwältin Géraldine Klaschka beschäftigt sich als Fachanwältin für Familienrecht seit vielen Jahren ausschließlich mit Fällen aus diesem Fachgebiet. Für alle Fragen zum Ehegatten-, Trennungs- oder Kindesunterhalt steht Ihnen Rechtsanwältin Klaschka gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!

 

Das können wir für Sie tun:

  • Wir berechnen Ihnen den richtigen Unterhalt auf den Cent genau

  • Wir setzen Ihren gerechten Unterhalt durch oder wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab

  • Wir regeln alle wichtigen Schritte für und setzen uns für Sie mit der Gegenseite auseinander

  • Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen zum Unterhalt mit Nachdruck vor Gericht

 

Wer ist unterhaltspflichtig?

In einer Familie sind beide Partner verpflichtet, etwas zum Unterhalt beizutragen und sich gegenseitig zu unterstützen. Dieser Beitrag kann z. B. in Form eines Einkommens geleistet werden. Falls der Beitrag in der Haushaltsführung und Kindererziehung besteht, wird es mit "Unterhaltsleistung in Natur" bezeichnet.
Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern auf Kindesunterhalt. Der Anspruch auf Kindesunterhalt ist unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind, getrennt leben oder geschieden sind. Übrigens besteht ein Unterhaltsanspruch nicht nur zwischen Ehegatten und Kindern, sondern auch unter direkten Verwandten.

Was passiert bei einer Trennung?

Am 1. 1. 2008 wurde das Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten reformiert und die Grundlagen für einen Anspruch auf Unterhalt verändert. Eine besondere Bedeutung kommt seitdem der Eigenverantwortlichkeit nach der Scheidung zu. Diese wurde ausdrücklich im Gesetz verankert. Eine Ehe soll nicht mehr als eine lebenslange Versorgungseinrichtung verstanden werden. Dies hat gravierende Auswirkungen auf Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt.

Von genau definierten Ausnahmen abgesehen, muss nun jeder Ehegatte nach einer Scheidung für sich selber sorgen. Falls eigene Einkünfte erzielt werden und dadurch keine Bedürftigkeit vorliegt, besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt. Schließlich existieren nun auch Möglichkeiten, den Unterhalt einzuschränken oder zu befristen. Güterstand, Trennungsgrund oder wer die Trennung verschuldet hat, spielen beim Unterhalt keine Rolle.

Seit der Reform gab es eine Vielzahl neuer Urteile zum Thema Unterhalt, da der Übergang für viele Betroffene unzumutbar war. Es kommt daher mehr denn je auf Umstände des Einzelfalls an, ob Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt zu leisten ist. Eine individuelle Beratung zum Unterhalt mit genauer Betrachtung des Einzelfalls ist unverzichtbar geworden.

Welche Voraussetzungen müssen für jeden Unterhalt gegeben sein?

Im Mittelpunkt stehen zwei wesentliche Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhalt. Einerseits muss der Empfänger bedürftig und andererseits der Gebende leistungsfähig sein. Eine Bedürftigkeit für Unterhalt besteht immer dann, wenn der Empfänger nicht in der Lage ist, seinen Bedarf durch eigene Einkünfte zu decken. Die ist insbesondere beim Trennungsunterhalt bzw. beim Ehegattenunterhalt von Bedeutung. Wenn z. B. beide ein ausreichendes Einkommen haben, besteht häufig kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Was ist der Ehegattenunterhalt?

Zum Ehegattenunterhalt gehören der Trennungsunterhalt sowie der nacheheliche Unterhalt (Geschiedenenunterhalt). Der Trennungsunterhalt ist dann anzusetzen, wenn die Ehepartner getrennt leben, aber (noch) nicht geschieden sind. Sobald die Scheidung vollzogen ist, wird der nacheheliche Unterhalt geprüft. Unterhalt für einen nicht ehelichen Partner ist nur dann eine Option, wenn ein gemeinsames Kind versorgt werden muss. In diesem Fall muss ein Betreuungsunterhalt bzw. Kindesunterhalt geprüft werden.

Wie berechnet sich die Höhe des Ehegattenunterhalts?

Bei der Berechnung des Unterhalts werden alle Einkünfte des potenziellen Unterhaltsempfängers betrachtet. Hierzu gehören unter anderem Gehalt, Mieteinnahmen, Renten etc. Daneben spielen eine Vielzahl von Faktoren bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle, die für einen Laien kaum erkennbar sind. Z. B. ist das mietfreie Wohnen in einer Eigentumswohnung als "Wohnvorteil" anzusetzen. Die Bedürftigkeit wird dadurch herabgesetzt und der Unterhalt ändert sich.

Auch fiktive Einkünfte können auf den Unterhalt angerechnet werden. Dies bedeutet, dass der Empfänger eigentlich ein Einkommen haben könnte, diese Möglichkeit aber nicht nutzt. Die Höhe des Trennungsunterhalts bzw. des nachehelichen Unterhalts können dadurch deutlich verändert werden. Weiter ist es möglich, dass der Unterhaltsempfänger bereits wieder mit einem neuen Partner zusammenwohnt. In diesem Fall muss er sich u. U. die daraus entstehenden Vorteile ebenfalls auf den Unterhalt anrechnen lassen.

Welche Faktoren bestimmen den Kindesunterhalt?

Wichtige Faktoren bei der Bestimmung des Kindesunterhaltes sind das Alter des Kindes und das Einkommen des Unterhaltszahlers. Richtwerte für den Kindesunterhalt werden in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Wenn das Kind älter wird, der Unterhaltspflichtige mehr verdient oder die Richtwerte erhöht werden, erhöht sich der Anspruch des Unterhaltsempfängers auf Betreuungsunterhalt.

Warum sollte ich bei Fragen zum Unterhalt einen Anwalt einschalten?

Bei der Unterhaltsberechnung geht es um viel. Hier entscheidet sich unter Umständen das Einkommen für mehrere Jahre. Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt haben einen grossen Einfluss auf die eigenen finanziellen Mittel. Die Berechnung und Prüfung eines Unterhaltsanspruchs sollte daher grundsätzlich von einem Fachmann durchgeführt werden. Durch die Vielzahl der Vorschriften und die Komplexität des Themas Unterhalt ist es für einen Laien kaum möglich, eine korrekte Berechnung durchzuführen. Anwälte, die sich auf das Familienrecht spezialisiert haben, können hier wertvolle Hilfe leisten. Wenn Sie unterhaltspflichtig werden oder Ihnen Unterhalt zusteht. Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zu Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt.

Tel. 07221-992900


 

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