Verkehrsunfall – sichern Sie Ihre Rechte!

Nach dem Unfall – was muss ich beachten?
Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind sich nicht sicher, ob alles nun richtig läuft. Insbesondere stellt sich die Frage, ob Sie von den Versicherungen benachteiligt werden oder ob evtl. eine Strafe droht.
Seit einigen Jahren versuchen die Versicherungen ihre Kosten durch ein sogenanntes Schadenmanagement gering zu halten. Dazu gehört unter anderem die aktive Ansprache von Geschädigten. Häufig wird eine schnelle und unbürokratische Regulierung des Schadens in Aussicht gestellt. In vielen Fällen werden die Geschädigten dadurch davon abgehalten, einen Anwalt bzw. Gutachter einzuschalten, dessen Kosten die Versicherung übernehmen müsste. Eine objektive Prüfung der Schadensregulierung auf Vollständigkeit findet nicht statt.
Es ist wichtig zu wissen, dass bei Verkehrsunfällen selten nur einer schuld ist. Selbst wenn die Situation für Laien klar erscheint, wird vor Gericht häufig eine Mitschuld des vermeintlichen Unfallopfers festgestellt. Diese Mitschuld vor Gericht zu verhandeln und evtl. durch Zeugen zu beweisen oder widerlegen, ist für einen Laien in der Regel nicht möglich.
In manchen Fällen werden die Beteiligten einige Tage nach dem Unfall zu einer Aussage auf das Polizeirevier vorgeladen. Diese Aussage kann maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben. Ein Fehler mit u. U. gravierenden Folgen ist hier schnell passiert.
Warum sollte ich einen Anwalt einschalten?
Da ein Verkehrsunfall im Leben glücklicherweise nicht zu häufig vorkommt, kennen die meisten Menschen ihre Rechte und Ansprüche nach einem Unfall nicht. Die gegnerische Versicherung wiederum begleicht nur die Ansprüche, die auch geltend gemacht wurden. Rechtsanwältin S. Weber stellt als Fachanwältin für Verkehrsrecht sicher, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht. Dies können z. B. Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Krankentransport, entgangener Gewinn, Haushaltsführungsschaden etc. sein.
Die Erfahrung zeigt, dass der Schriftverkehr mit Versicherung, Behörden, Mietwagenfirma, Unfallgegner sowie evtl. dessen Anwalt sehr aufreibend sein kann. Unsere spezialisierte Fachanwältin übernimmt diese Verhandlungen für Sie. Dadurch werden Fehler vermieden, die evtl. viel Geld kosten können.
Insbesondere falls gegen Sie im Zusammenhang mit einem Unfall ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt einschalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen in dem Verfahren keine Nachteile entstehen.
Was kostet mich der Anwalt?
Wenn Ihr Unfallgegner den Schaden schuldhaft verursacht hat, kostet Sie ein Anwalt gar nichts. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Versicherung auch das Anwaltshonorar. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Falls Sie den Unfall verursacht haben oder Ihnen eine Teilschuld zugewiesen wird, hängen die Kosten von mehreren Faktoren ab. Für diese Fälle rechnen wir Ihnen die Kosten gerne im Rahmen unserer Erstberatung aus. Diese Erstberatung kostet Sie nur €20.
Ein Tipp zum Schluss: Frau Stefanie Weber, unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, berechnet die gleichen Gebühren wie ein Allgemeinanwalt!

