Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaft

Rentenanwartschaft und Versorgungsausgleich

Was ist der Versorgungsausgleich?

Oft ist es in einer Ehe so, dass nur ein Partner Rentenansprüche erwirbt. Dies kommt durch die Aufteilung in Erwerbstätigkeit auf der einen Seite und Haushaltsführung auf der anderen Seite zustande. Da durch die Erwerbstätigkeit Rentenanwartschaften erworben werden, entsteht häufig ein Ungleichgewicht. Durch den Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt und dieses Ungleichgewicht beseitigt. Der Ehegatte, der in der Ehezeit die höheren Versorgungen erworben hat, muss dem Partner die Hälfte der Differenz abgeben. Ziel ist es dabei, dass beide Ehepartner mit der gleichen Versorgung aus der Ehe gehen.

Der Versorgungsausgleich findet auch statt, wenn beide Eheleute berufstätig waren. Ob Kinder existieren oder die Anzahl der Kinder, hat keinen Einfluss auf den Versorgungsausgleich. Auch der Güterstand, also z. B. Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung ist bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs unerheblich. Kindererziehungszeiten zählen im Übrigen in gewissem Umfang als Beitragszeiten. Die Beiträge gelten in dieser Phase als gezahlt.

Der Versorgungsausgleich kann per Ehevertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Partner dennoch über eine ausreichende Altersversorgung verfügt. Andernfalls ist die Vereinbarung sittenwidrig und dadurch nichtig. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs wird in jedem Fall gerichtlich überprüft.

Wie wird der Versorgungsausgleich ermittelt?

Das Familiengericht ermittelt während des Scheidungsverfahrens, welche Rentenanwartschaften während der Ehezeit erworben worden sind. Als Ehezeit gilt dabei die Zeit vom 1. des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Letzten des Monats vor der Zustellung der Scheidungsantragsschrift. Das bedeutet, dass auch die Trennungszeit in den Versorgungsausgleich einfließt. Wann das rechtskräftige Scheidungsurteil ergeht, spielt keine Rolle.

Zu den Versorgungen gehören z. B. Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung oder privaten Versicherungsverträgen. Versorgungen, die eine Entschädigung darstellen, wie z. B. eine Unfallrente werden nicht ausgeglichen.

Die privaten Renten- oder Lebensversicherungen fallen nicht immer unter den Versorgungsausgleich. Nur wenn am Ende der Laufzeit zwingend eine Rente gezahlt wird, werden sie berücksichtigt. In den Fällen, in denen ein Wahlrecht z. B. zwischen einer Einmalzahlung oder einer Rente besteht, gehören die Versicherungen in den Zugewinn- und nicht in den Versorgungsausgleich.

Muss nur ein Ehepartner Leistungen an den anderen abgeben?

Nachdem alle Informationen vorliegen, setzt das Familiengericht die Höhe der Übertragung fest. Dabei wird jede Anwartschaft einzeln ausgeglichen. Es kann z. B. sein, dass ein Ehepartner Anrechte aus einer gesetzlichen Rentenversicherung abgeben muss, während er im Gegenzug einen Anspruch aus einer privaten Rentenversicherung von seinem Ehepartner erhält.

Kann ein Versorgungsausgleich geändert werden?

Ein Versorgungsausgleich kann nachträglich geändert werden, wenn sich z. B. die gesetzlichen Grundlagen ändern. Auch persönliche Gründe oder fehlerhafte Ausgleichsentscheidungen können nachträglich zu einer Änderung führen. Hierzu ist eine Abänderungsentscheidung notwendig, die allein von einem Familiengericht getroffen werden kann. Als spezialisierte Rechtsanwälte können wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine Änderungsmöglichkeit besteht. Sollte dies der Fall sein, muss ein entsprechender Antrag beim Familiengericht gestellt werden.

Kann ein Versorgungsausgleich beschränkt oder ausgeschlossen werden?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen ein Partner bei der Scheidung weniger zugesprochen bekommt, als ihm bei vollem Versorgungsausgleich zustehen würde. Sollte z. B. ein Partner die Kinder in strafrechtlich relevanter Weise unbeaufsichtigt lassen, wäre dies ein möglicher Grund für die Kürzung des Versorgungsausgleichs. Generell hat jeder Partner die Verpflichtung zum Familienunterhalt beizutragen. Bei grober Verletzung dieser Verpflichtung kommt eine Kürzung des Versorgungsausgleichs in Betracht.

Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch wegen Geringfügigkeit bestimmt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Unterschiede in den Rentenanwartschaften zu vernachlässigen sind. Des weiteren findet ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von unter drei Jahren nur statt, wenn ein Ehepartner dies extra beantragt.

Wie kann mir ein Anwalt beim Versorgungsausgleich helfen?

Der Versorgungsausgleich hat lebenslang Auswirkungen auf die Rente. Aus diesem Grund ist es wichtig, innerhalb des Prozesses Fehler zu vermeiden. Da die Ehegatten gegenseitig die Unterlagen zur Überprüfung erhalten, sollten Sie auch die Angaben des Anderen, gemeinsam mit einem Fachmann, genau durchgehen.

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