Ehescheidung und Beratung bei der Trennung

Was ist die Voraussetzung für eine Scheidung?
Damit ein Familiengericht eine Ehe scheiden kann, muss sie "gescheitert" sein. Als gescheitert gilt eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und es keine Aussicht auf Wiederherstellung gibt. Das Gesetz verlangt, dass die Lebensgemeinschaft seit mindestens einem Jahr aufgelöst sein muss, bevor eine Scheidung möglich ist. Dieses Trennungsjahr ist auch dann vorgeschrieben, wenn die Partner sich eigentlich schon viel früher scheiden lassen möchten. Es soll verhindern, dass Ehen vorschnell aufgelöst werden.Am Tag, des Gerichtstermins müssen die Ehepartner seit mindestens 1 Jahr voneinander getrennt sein. Trennung bedeutet normalerweise, dass einer der Partner in eine andere Wohnung zieht. Allerdings kann die Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung durch die so genannte "Trennung von Tisch und Bett" erfolgen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht von dem vorgeschriebenen Trennungsjahr abweichen. Der Scheidungsantrag wird üblicherweise bereits nach ca. 10 Monaten Trennung gestellt.
Rein formal muss als Voraussetzung für eine Scheidung auch der Beweis erbracht werden, dass überhaupt eine gültige Ehe besteht. Dies geschieht durch Vorlage einer Heiratsurkunde.
Brauche ich für die Scheidung überhaupt einen Anwalt?
Selbst wenn sich die Partner über alle Modalitäten der Scheidung einig sind, verlangt der Gesetzgeber, dass der Antrag von einem Rechtsanwalt gestellt wird. Daher benötigt zumindest derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt. Im Allgemeinen ist es also so, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung, nur ein Anwalt benötigt wird. Der andere Ehepartner benötigt nur dann einen Anwalt, wenn er selber Anträge an das Gericht stellen will. Das könnten z. B. Anträge zum Unterhalt oder Umgangsrecht sein.
Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass der Anwalt nur seinem Auftraggeber verpflichtet ist. Ein Rechtsanwalt darf nach dem Gesetz auch nur den Partner vertreten, der ihn beauftragt hat. Einen echten gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung gibt es demnach nicht, auch nicht, wenn sich die Eheleute einig sind.
Wenn sich die Eheleute schon im Vorfeld über alle vermögensrechtlichen Fragen, das Sorgerecht und den Unterhalt geeinigt haben, ist die Scheidung mit nur einem Anwalt eine Option. Hierzu beauftragt der Ehepartner einen Anwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beauftragen. Der andere muss vor Gericht nur dem Scheidungsantrag zustimmen. Die Anwaltskosten trägt derjenige, der den Anwalt beauftragt hat. Falls vereinbart ist, dass die Kosten geteilt werden, sollten die Eheleute dies am besten vorher schriftlich festhalten.
Ein Sonderfall sind Vergleiche. Hierfür benötigen beide Partner einen Anwalt. Dies liegt daran, dass Vergleiche vor dem Familiengericht nur von Anwälten geschlossen werden können.
Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?
Bei einer Scheidung entstehen einerseits Gerichtskosten. Diese sind in der Kostenordnung festgelegt. Andererseits fallen Rechtsanwaltsgebühren an, die im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind. Beide Kostenbestandteile richten sich dabei nach dem Streitwert des Verfahrens. Dieser Streitwert berechnet sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute aus den letzten 3 Monaten. Beim Nettoeinkommen werden alle Einkunftsarten berücksichtigt. Es zählen also auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen etc.
Grundsätzlich werden wir versuchen alle Punkte, die bei einer Scheidung geregelt werden müssen, zusammenzufassen. Dadurch entsteht ein Verbund, der deutlich günstiger ist, als wenn die Angelegenheiten einzeln vorgebracht werden. Nach Möglichkeit sollten daher alle zu klärenden Fragen möglichst früh besprochen werden. Gerne gehen wir die infrage kommenden Punkte mit Ihnen durch und prüfen, ob Bedarf für eine Vereinbarung besteht.
Die Kosten einer Scheidung werden von den Rechtsschutzversicherungen im Normalfall nicht übernommen. Allerdings existieren inzwischen spezielle Versicherungen, welche die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Bei geringem Einkommen besteht unter Umständen ein Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Mehr Informationen zu den Kosten einer Scheidung erhalten Sie hier: Scheidungskosten.
Infopaket Scheidung
Falls Sie überlegen sich scheiden zu lassen oder Ihr Ehepartner sich von Ihnen trennt, empfehlen wir Ihnen unser umfassendes und persönliches Infopaket Scheidung. Nur durch eine professionelle Beratung mit dem entsprechenden Umfang lassen sich hier Fehler vermeiden, die u. U. noch im Rentenalter gravierende Auswirkungen haben. Aus diesem Grund bieten wir in Scheidungsfällen statt der kurzen Erstberatung ausschließlich das Infopaket Scheidung inkl. der notwendigen Berechnungen an.
Mehr Informationen zum Infopaket Scheidung erhalten Sie hier.




