Auch wegen eines scheinbaren Bagatelldeliktes kann man seinen Führerschein verlieren. So erging es einem hartnäckigen Falschparker, der es innerhalb von achtzehn Monaten auf erstaunliche 144 Ordnungswidrigkeiten gebracht hatte. Im Wesentlichen handelte es dabei um Parkverstöße.
Das Verwaltungsgericht Berlin kam zu dem Entschluss, dass bei einer derartigen Häufung von Verkehrsverstößen ein Führerscheinentzug gerechtfertigt ist (VG Berlin, Az. 4 L 271.12 vom 10.09.2012). Die Richter unterstellten dem Fahrer nicht überraschend eine ausgeprägte Gleichgültigkeit gegenüber den Verkehrsvorschriften. Während die einzelnen Delikte für sich gesehen keinen Führerscheinentzug rechtfertigen, ergibt sich durch die Häufung eine andere Rechtssituation.
Der Beklagte versuchte vor Gericht zu argumentieren, dass die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet war. Ferner seien nur ca. 40 Ordnungswidrigkeiten von ihm selber begangen worden. Die restlichen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung seien seinen Mitarbeitern anzulasten. Die Richter der vierten Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes wollten dieser Argumentation aber nicht folgen. Soweit die Verstöße nicht von ihm selber begangen wurden, hätte er sie zumindest unterbinden müssen. Außerdem verkenne der Mann die Gefahr, die sich für andere durch seine Einstellung zu den Verkehrsvorschriften generell ergibt.